Umsteigen auf LED-Beleuchtung und doppelt kassieren!

  1. Betriebskostensenkung: LED-Systeme sparen im Vergleich zu konventionellen Beleuchtungen meist über 50% der Stromkosten ein und haben die fünf- bis zwanzigfache Nutzungsdauer gegenüber alten Lampen.
  2. Fördergelder: Zusätzlich werden Unternehmen, die ihre alte Beleuchtung auf LED-Systeme umrüsten vom Staat mit einer Umweltförderung belohnt. Einen Extrabonus gibt es, wenn zusätzlich eine bewegungs- bzw. tageslichtabhängige Regelung installiert wird.
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Wer bekommt Fördergeld?

Eine Förderung beantragen können alle Unternehmen und Organisationen, die unternehmerisch tätig sind. Außerdem Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt pauschal 500 € pro kW neu installierter LED-Anschlussleistung (mit Lichtregelung 600 € / kW)
Maximal sind 30 % der Investitionskosten förderbar.

Das zahlt sich aus – wie folgendes Beispiel zeigt:
In einem Shop in Linz haben wir von LICHT-KONZEPT LED´s mit 4.700 Watt Leistung geliefert. Kostenpunkt inkl. Montage: 11.500,- €.
Unser Kunde erhielt dafür 2.820 € Förderung – das sind stolze 24,5% % der Anschaffungskosten.

Das Unternehmen freut sich jetzt auch über eine deutlich niedrigere Stromrechnung. Das neue LED-System verbraucht um 52% weniger Leistung als die bisherige konventionelle Beleuchtung. 

Was wird gefördert?

Neben den Kosten für die LED-Leuchten kannst du eine Förderung beantragen für:

  • Kabel und Leitungen
  • Rohr- und Tragsysteme
  • Schalt- und Steckgeräte
  • Steuerung
  • Planung und Montage

Was wird nicht gefördert?

Unterstützt wird die Umrüstung konventioneller Leuchten auf LED-Technologie daher zum Beispiel keine Förderung für:

  • Neubauten
  • reinen Leuchtmitteltausch (Plug-in-Systeme, Retrofit-Lampen)
  • LED-Stripes ohne Profil und Abdeckung
  • Werbebeleuchtung
  • indirekte Beleuchtungen
  • Außenbeleuchtung
  • Modernisierung von bestehenden LED-Leuchten
  • Einbau von gebrauchten LED-Leuchten

Was ist zu beachten, um eine Förderung zu erhalten?

Die gesamte Anschlussleistung der LED-Leuchten muss mind. 0,5 kW und weniger als 20 kW betragen.
Der Antrag kann erst nach Abschluss des Projekts gestellt werden – aber spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung.

Die Frist beginnt mit dem Datum der (Schluss-)Rechnung der Hauptanlagenteile  bzw. –komponenten zu laufen.

Wo kann die Förderung beantragt werden?

Der Antrag kann ausschließlich online eingereicht werden und nur bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC), die die Förderung für das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Techniologie abwickelt.

Welche Unterlagen sind für den Förderantrag notwendig?

Damit der Antrag rasch bearbeitet wird, müssen folgende Unterlagendem Ansuchen beigefügt werden:

  • das unterzeichnete Formular zur Förderungsabrechnung inklusive einer Bestätigung, dass die Förderkriterien erfüllt werden.
  • Eingescannte Rechnungen mit Angaben zu Anzahl und elektrischer Leistung der LED-Leuchten.

Alles, was sonst noch für die LED-Umweltförderung wichtig ist, findet man auf dem Informationsblatt der KPC.

Dein Lichtprojekt: Der Fachmann denkt an alles

Der Markt hat sich in den letzten Jahren rasant in Richtung LED entwickelt. Parallel dazu wurden neue elektro- und lichttechnische Normen entwickelt.
Vor allem bei komplexen Beleuchtungsprojekten macht es Sinn, mit einem Spezialisten zusammenzuarbeiten.

Gerne unterstützen wir von LICHT-KONZEPT dich bei deinem Lichtprojekt. So ist garantiert, dass du für dein Unternehmen das Optimum hinsichtlich Qualität, Leistung, Effizienz und möglicher Förderungen herausholst.

Hier kannst du ein unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren.